KR. Karl-Heinz Eigentler
Geschäftsführender Bundesvorsitzender der FCG/Eisenbahner
Landesvorsitzender FCG-Eisenbahner / Tirol
Zentralbetriebsrat Traktion GmbH.

Karwendelstraße 9f
6020 Innsbruck

 

An den Vorsitzenden der
Gewerkschaft der Eisenbahner
Wilhelm HABERZETTL
Margaretenstraße 166
1050 WIEN
Innsbruck, 25. Mai 2006

Werter Willi!

Sechs Monate lang haben der ÖBB-Vorstand und die Eisenbahnergewerkschaftsspitze über die Neufassung des ÖBB-Dienstrecht verhandelt. Nun wird eine einvernehmliche Einigung signalisiert. Es soll ein Ergebnis sein, von dem das Unternehmen und die Mitarbeiter profitieren. Aufbauend auf dieses Ergebnis wird künftigen Verhandlungen im Sinne der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens grundsätzlich optimistisch entgegen-gesehen
.
Herzstück der aktuellen Einigung ist die Änderung des Arbeitszeitkollektivvertrages in einer Reihe von Punkten. Die Ziele und Maßnahmen sind definiert, die exakte Ausformulierung wird bis 30. Juni 2006 vorgenommen.

Die Definition der Reihe dieser Punkte ist in Teilen durchgesickert und bedeutet für viele Kolleginnen und Kollegen eine Verschlechterung der jetzt schon angespannten persönlichen Leistungsfähigkeit. Bei vielen Gelegenheiten wurde immer nachgefragt, ob Verhandlungen über Kollektivvertrag bzw. Dienstvertrag stattfinden. Als Antwort dann wurde immer wieder behauptet, dass es keine Kollektivvertrags- bzw. Dienstrechtsverhandlungen gibt. Die geführten Gespräche haben den Hintergrund, den Erfahrungsaustausch mit den Spitzen zu pflegen.

Genauso vermisse ich in vielen Fällen die Offenheit der FSE gegenüber der FCG. Ich bin überzeugt, dass wir die Erfahrungen der Basis mit dem Kollektivvertrag sowie dem Dienstrecht sehr genau kennen und glaubhaft argumentieren können. Wir alle wollen die Anliegen und Beschwerden der Kolleginnen und Kollegen vertreten und gute Signale für eine weitere Umsetzung setzen.

Gerade der Arbeitszeitkollektivvertrag bringt, für das fahrende Personal, gewaltige Belastungen mit sich. In vielen Fällen besteht großer Handlungsbedarf, denn die „SICHERHEIT“, unser großes Gut, steht in Frage. Viele Kolleginnen und Kollegen klagen unter den großen Belastungen, die die andauernden, dem menschlichen Organismus sowie dem Familien- bzw. Sozialleben widersprechenden Dienstschichten und Dienstplänen verursachen. Das wird durch die immer größer werdende Anzahl von untauglichen Kolleginnen und Kollegen im Fahrdienst deutlich aufgezeigt.

Zusätzliche Arbeitsleistungen während den Dienstschichten sowie fehlende Wochenruhen (keine zwei Wochentage durchgehenden Ruhezeiten – wie bei allen anderen Betrieben) bedingen einen Mangel an Regenerationszeiten.

Die Definition der Arbeitszeitlänge sowie die Anwendung der Ruhezeiten bringen in letzter Zeit gewaltige Probleme für das fahrende Personal mit sich. Viele Kolleginnen und Kollegen im Lokfahrdienst sind durch die Dienstplangestaltung in ihrer Regenerationsphase stark beeinträchtigt und die Änderung im Arbeitszeitkollektivvertrag sieht weitere Verschärfungen vor.

Hier einige Beispiele:

  • Statt der bisher 1mal wöchentlichen Verkürzung der Ruhezeit auswärts, im Lokfahrdienst, auf sechs Stunden wird bereits eine Verkürzung von 2mal wöchentlich
    angedacht.
  • Die klare Definition der Arbeitszeitlänge (bezahlte Arbeitszeit) wird, trotz mehrmaliger Aufforderung des Kollegen Figerl zu einer Stellungnahme, nicht abgegeben. Hier vertritt die Bundesarbeiterkammer die Meinung, dass eine bezahlte Arbeitszeit bis über 20 Stunden möglich ist. Laut Aussagen der Rechtsexperten der AK-Tirol sind diese
    Arbeitszeitlängen nicht möglich und eine bezahlte Dienstschichtlänge von 13 Stunden – bzw. 1mal pro Woche von 15 Stunden – ist die Grenze der bezahlten Arbeitszeit. Die Kolleginnen und Kollegen sind keine Maschinen sondern immer noch Menschen mit unterschiedlichen Leistungsgrenzen – deshalb generell eine bezahlte Dienstschichtlänge von 12 Stunden.
  • Die Anwendung der Berechnung für Nachtarbeit wird österreichweit unterschiedlich angewendet und damit wird der „Zusatzurlaub für Nachtarbeit“ falsch berechnet.
  • Änderungen der Diensteinteilung sind 14 Tage vorher (Planpersonal), beim Ablöse-personal sowie Springer 3 Tage bekannt zu geben. Hier wird eine Änderung auf eine
    kürzere Frist vorgesehen. Eine Änderung für das Planpersonal auf drei Tage ist akzeptierbar, doch die Änderung der Wochenruhe muss weiterhin 14 Tage betragen
    (andere Betriebe können das ganze Jahr mit den Wochenendruhen sowie den Feiertagen planen, der Fahrdienst hat diese Möglichkeit nicht).
  • Die Umstellung des Urlaubsjahrs auf Kalenderjahr ist sicher der richtige Weg und bringt eine administrative Vereinfachung. Die Regelung der Urlaubstage sowie
    Urlaubsstunden (Urlaubsdienstvereinbarung) benötigt eine rasche Behandlung, denn hier ist ein akuter Handlungsbedarf, denn das Minus an Urlaubsstunden bei noch
    stehenden Urlaubstagen entspricht keinesfalls dem Urlaubsgesetz.
  • Die Änderung der Mindestdienstschichtlänge bei Dienstunterricht und Wellcon-vorstellung ist zu akzeptieren (unter fünf Stunden).
  • Wenn Schichtteile oder ganze Schichten entfallen, wird entfallene nicht angerechnet, ist für mich genauer zu formulieren.

Meine Forderung an dich!

  • Gib uns vollständigen Informationen.
  • Wir können und wollen diese schwierige Zeit mit guter Arbeit und persönlichen Einbringungen meistern.
  • Damit ist es möglich, die Unsicherheit und den Pessimismus der Kolleginnen und
    Kollegen abzuschwächen und das notwendige Vertrauen an die Gewerkschaft herzustellen.

In Freundschaft und „Grüß Gott“